Liebe Angehörige und Freund*innen unserer Häuser,
auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Besuchsregelungen in den Einrichtungen des AWO Regionalverbundes Pflege in Ilmenau.
Allgemeine Informationen für alle stationären Einrichtungen:
Mit der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 1. April 2022, gelten folgende Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen. Vorbehaltlich möglicher Allgemeinverfügungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, die keine anderen oder strengeren Regelungen vorsehen.
- Rechtsgrundlage: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
- Bitte beachten Sie auch das Thüringer Frühwarnsystem, vor allem hinsichtlich der Regelungen zu Hotspots:
TMASGFF: Corona-Frühwarnsystem
Tipp: Das Robert-Koch-Institut bietet eine Übersicht an, auf der Sie den Status des Landkreises / der kreisfreien Stadt simpel und tagesaktuell überprüfen können.
Die folgende Übersicht zeigt die aktuelle Besucherordnung an:

Für alle Besuche in der Einrichtung gilt:
- FFP2-Masken oder OP-Masken sind verpflichtend zu tragen
Testverpflichtung für bestimmte Personengruppen:
Folgende Personen dürfen die Einrichtung nur nach erfolgtem negativen Antigen-Schnelltest betreten:
- ungeimpfte Personen
- Personen mit zweifacher Impfung
Eine Testverpflichtung entfällt:
- für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Kinder und Jugendliche Besucher*innen:
- Bis zum vollendenden sechsten Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht
- Ab dem vollendenden sechsten Lebensjahr ist eine FFP2-Maske zu tragen
Antigen-Schnelltest für Besucher*innen:
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, vor dem Besuch in unserer Einrichtung eine Antigen-Schnelltestung auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Dieser Test ist für Sie kostenfrei.
Testnachweise:
Eine vorgelegte Testbescheinigung aus einer offiziellen und zugelassenen Teststelle, aus Bürgerteststellen, Gesundheitsämtern, Apotheken und Arztpraxen ist zulässig. Testnachweise aus betrieblichen Testungen oder nicht nachvollziehbare Testnachweise werden nicht akzeptiert.
Belehrung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz gefälschter Dokumente, insbesondere des Testnachweises, zur Anzeige gebracht und ein Hausverbot erteilt werden können.
Ausstellen von Testbescheinigungen:
Nach aktueller Rechtslage werden keine Testbescheinigungen für Besucher*innen ausgestellt.
Ein negatives Testergebnis entbindet Sie nicht von der Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen innerhalb unserer Einrichtung. Das gilt besonders für das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Besuches.
Anmeldung und Registrierung:
- Es gibt keine Registrierung mehr
- Personen, die sich testen lassen müssen (s.o.), melden sich vorab telefonisch an und können sich täglich 14 Uhr testen lassen.
Wir bitten Sie, uns bei der Einhaltung des notwendigen Infektionsschutzes weiterhin zu unterstützen:
- Alle Besucher*innen tragen während der gesamten Besuchszeit eine FFP2-Maske. Wir bitten Sie, diese eigenständig zu beschaffen, um die Ressourcen der Einrichtung nicht unnötig zu belasten.
- Halten Sie weiterhin die Abstandsregelungen > 1,5 m ein.
Die Einrichtung darf nicht betreten werden von:
- Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten
- Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-positiven Personen,
- Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem durch das RKI ausgewiesenen Risiko-, Hochrisiko-, oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, wird dringend von einem Besuch in unserer Einrichtung abgeraten.
Bei (möglichst telefonischen) Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Passen Sie bitte auch weiterhin gut auf sich, Ihre Familie und Ihre Gesundheit auf.